25 stgb mittelbare täterschaft
Tatbestand der Mittäterschaft und mittelbaren Täterschaft; Besonderheiten der mittelbaren Täterschaft; ; Abgrenzung Anstiftung und mittelbare Täterschaft. Immer wenn in strafrechtlichen Klausuren mehrere Personen beteiligt sind, muss zunächst abgegrenzt werden, ob eine Täterschaft oder eine Teilnahme in Betracht kommt. Geprüft wird die Abgrenzung bei dem Beteiligten, bei dem eine Täterschaft oder Teilnahme in Frage kommt, vorweg im objektiven Tatbestand. Bei der Prüfung der Strafbarkeit wird aber mit dem Tatnächsten begonnen. Tatherrschaft ist das vorsätzliche in den Händen Halten des Tatgeschehens. Nach der Tatherrschaftslehre ist derjenige Täter, der die Tat als Zentralfigur des Geschehens beherrscht. Dagegen ist Teilnehmer derjenige, der nur eine Randfigur des Geschehens ist, weil sein Tatbeitrag sich darin erschöpft, den Tatentschluss hervorzurufen Anstifter oder Hilfe zu leisten Beihilfe. Nach der subjektiven Theorie animus-Theorie wird bei der Abgrenzung an die Willensrichtung und an die innere Einstellung der Beteiligten zur Tat angeknüpft.
25 StGB Mittelbare Täterschaft: Grundlagen und Auswirkungen
Kurz gesagt liegt also grds. Wie gerade festgestellt liegt grds. Der Tatmittler entscheidet sich hier allein und bewusst für die Tat. Daher ist am ehesten der vermittelnden Ansicht zu folgen. Nach dieser Ansicht ist eine Ausnahme vom Verantwortungsprinzip im Einzelfall je nach Grad der Beeinflussung des Tatmittlers durch den Hintermann insbesondere im Hinblick auf das Hervorrufen des Irrtums zu bejahen. Das gleich gilt, wenn der Tatmittler aufgrund abergläubischer Ängste handelt und der Hintermann dies bewusst ausnutzt. Siehe hierzu auch den beliebten Katzenkönig-Fall. Nach h. Der Vordermann wird über die Unrechtshöhe der Tat getäuscht. Das ist bspw. Für die grundlegende Tat liegt kein delitktisches Minus des Tatmittlers vor. Der Hintermann weist eine Qualifikation auf, die dem Vordermann verborgen bleibt. Diese Fallgruppe liegt bspw. Aus welchen Gründen der Hintermann den Vordermann zur Tatbegehung gewinnt, ist unerheblich. Meinung liegt hier die planvoll lenkende Tatherrschaft beim Hintermann. Es ist somit eine Ausnahme vom Verantwortungsprinzip zu machen.
| Mittelbare Täterschaft nach § 25 StGB: Rechtliche Bewertung und Grenzen | Im Gegensatz zum Mittäter, der die eigene Tat zusammen mit einem anderen begeht, begeht der mittelbare Täter gem. Der mittelbare Täter bedient sich zur Begehung der eigenen Tat bei der Tatausführung eines menschlichen Werkzeugs. |
| Die Rolle des Mittelbaren Täters im Strafrecht: Eine Analyse nach § 25 StGB | Tipp: Mit unserem Online-Repetitorium zum 1. Staatsexamen können Sie sich bestmöglich, flexibel und kostengünstig auf die erste juristische Staatsprüfung vorbereiten. |
| § 25 StGB und Mittelbare Täterschaft: Strafbarkeit und Verantwortlichkeit | Tatbestand der Mittäterschaft und mittelbaren Täterschaft; Besonderheiten der mittelbaren Täterschaft; ; Abgrenzung Anstiftung und mittelbare Täterschaft. Immer wenn in strafrechtlichen Klausuren mehrere Personen beteiligt sind, muss zunächst abgegrenzt werden, ob eine Täterschaft oder eine Teilnahme in Betracht kommt. |
Mittelbare Täterschaft nach § 25 StGB: Rechtliche Bewertung und Grenzen
Mittelbare Täterschaft aufgrund Nötigungsherrschaft auf Tatbestands- Rechtswidrigkeits- und Schuldebene. Aufbauhilfe für StGB-Fälle. Eine andere Bezeichnung für den mittelbaren Täter ist die des sog. Schaffens, Ausnutzens oder Kennens eines Defizits bei diesem. Zur Einwirkung tritt die Tatherrschaft über das Werkzeug und mithin über das Gesamtgeschehen im Wege eines überlegenen, planvoll lenkenden Willens sog. Willensherrschaft hinzu. Das Defizit wird auch als sog. Defekt bezeichnet. Beachtlich ist, dass der Strafbarkeitsmangel auf jeder Deliktsebene der Straftat auftreten kann, also auf der Tatbestands-, Rechtswidrigkeits- oder Schuldebene. Nötigungsherrschaft des mittelbaren Täters ist insbesondere über das sog. Roxin deutet die Nötigungsherrschaft als Unterfall der Willensherrschaft. Er bezeichnet sie als sog. Willensherrschaft kraft Nötigung , die sich im Zwang des Vordermanns durch den Hintermann zur Tatbestandverwirklichung erschöpft. Damit wird die Nötigungsherrschaft als Zwangsherrschaft in Abgrenzung zur Irrtumsherrschaft verstanden, wobei letztere durch überlegenes Wissen, namentlich dem sog.
Die Rolle des Mittelbaren Täters im Strafrecht: Eine Analyse nach § 25 StGB
Ob dies der Fall ist, wird anhand objektiver Kriterien durch Wertung ermittelt. Für die Rechtsprechung ist die Tatherrschaft das wesentliche Indiz zur Ermittlung des animus auctoris, wobei jedoch im Einzelfall, wie bei der Mittäterschaft auch, weitere Umstände im Rahmen einer Gesamtwertung heranzuziehen sind, so v. BGH NStZ , ; BGH NJW , Diese Überlegenheit kann entweder in einem in aller Regel durch Täuschung erlangten, überlegenen Wissen oder aber in dem häufig durch Zwang hervorgerufenen überlegenen Willen des Hintermannes bestehen. Auch bei der mittelbaren Täterschaft geht es wieder um eine Zurechnung fremden Handelns. Wie bei der Mittäterschaft auch, muss der Hintermann einen Verursachungsbeitrag geleistet haben, den Sie in der Klausur anhand der soeben genannten Theorien bewerten müssen. Beachten Sie auch hier die Konsequenzen, die sich aus dem tatbestandsbezogenen Täterbegriff ergeben, d. Strafbarkeit des weiteren Beteiligten als mittelbarer Täter gem. Für ZR, SR, ÖR oder komplett Mit und ohne Korrekturservice Wöchentliche Freischaltung von 1 oder 3 Klausuren.