2 abs 2 satz 1 sgb 7
Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. Weitere Vorteile: Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers. Android App. Artikel 1 G. Erstes Kapitel Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall. Zweiter Abschnitt Versicherter Personenkreis. Text in der Fassung des Artikels 8 8. SGB IV-Änderungsgesetz 8. SGB IV-ÄndG G. Dezember BGBl. Januar Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung a. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VII selbst , Ermächtigungsgrundlagen , anderen geltenden Titeln , Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. Personen, die a im Ausland bei einer staatlichen Personen, die aufgrund einer vom Fischerei- oder Heilpraktiker und Apotheker.
2 Abs 2 Satz 1 SGB 7: Rechtsfolgen
Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister sowie ihre mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, 7. Personen, die selbständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, Personen, die a für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften, für die in den Nummern 2 und 8 genannten Einrichtungen oder für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von Gebietskörperschaften ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen, b für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen oder für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen, Personen, die a von einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden, b von einer dazu berechtigten öffentlichen Stelle als Zeugen zur Beweiserhebung herangezogen werden, Personen, die a im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes Entwicklungsdienst oder Vorbereitungsdienst leisten, b einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst "weltwärts" im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1.
| 2 Abs 2 Satz 1 SGB 7: Anwendungsbereich | AugustBGBl. März BGBl. |
| 2 Abs 2 Satz 1 SGB 7: Haftungsregelung | Fassung aufgrund des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 8. SGB IV-Änderungsgesetz vom |
| 2 Abs 2 Satz 1 SGB 7: Verfahrensrelevanz | Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. Weitere Vorteile: Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers. |
2 Abs 2 Satz 1 SGB 7: Anwendungsbereich
August , BGBl. März BGBl. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Vollzitat: "Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch — Gesetzliche Unfallversicherung — Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Stand: Zuletzt geändert durch Art. Es ist gem. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht. Erstes Kapitel Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall. Erster Abschnitt Aufgaben der Unfallversicherung. Zweiter Abschnitt Versicherter Personenkreis. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen,. Personen, die a Unternehmer eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,. Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister sowie ihre mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,. Personen, die selbständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind,. Personen, die a für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften, für die in den Nummern 2 und 8 genannten Einrichtungen oder für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von Gebietskörperschaften ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen,.
2 Abs 2 Satz 1 SGB 7: Haftungsregelung
Personen, die a von einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden,. Personen, die a bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten,. Personen, die a auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten,. Die Träger haben fortlaufende Aufzeichnungen zu führen über die bei ihnen nach Satz 1 tätigen Personen, die Art und den Umfang der Tätigkeiten und die Einsatzorte. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. Satz 1 gilt auch für Personen, die während einer aufgrund eines Gesetzes angeordneten Freiheitsentziehung oder aufgrund einer strafrichterlichen, staatsanwaltlichen oder jugendbehördlichen Anordnung wie Beschäftigte tätig werden.