Abtreibung von der krankenkasse bezahlt
Ungeplant schwanger? Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Wird die Schwangerschaft nach der Beratungsregelung abgebrochen, muss die Frau den Eingriff selbst bezahlen, es sei denn, ihr Einkommen ist so niedrig, dass sie Anspruch auf finanzielle Hilfe hat. Dann werden die Kosten übernommen. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch Abtreibung nach der Beratungsregelung vornehmen lassen, tragen die Kosten für den Eingriff selbst. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten für die ärztliche Beratung, die notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen sowie für möglicherweise notwendige Nachbehandlungen. Für einen Schwangerschaftsabbruch muss man mit Kosten zwischen und Euro rechnen, je nach gewählter Methode operativ oder medikamentös und Narkoseart. Der medikamentöse Abbruch kostet weniger als der operative, da keine Narkose notwendig ist. Am besten fragen Sie in der Praxis oder Klinik, die den Abbruch vornehmen wird, vorher nach den Kosten. Hat eine Frau nur ein geringes oder gar kein Einkommen, hat sie Anspruch auf die Übernahme der Kosten für den Abbruch.
Abtreibung von der Krankenkasse bezahlt: Rechtliche Grundlagen
Nach einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen spricht sich die Mehrheit der deutschen Bevölkerung 54 Prozent dafür aus, den Paragrafen beizubehalten. In Deutschland gibt es jährlich etwa Die Quote liegt 4,5 Abbrüchen je Frauen im europäischen Vergleich eher niedrig. Mit dem Paragrafen geht Deutschland vergleichsweise restriktiv mit Abtreibung um, das zeigt der Blick auf Europa und die Welt. Denn generell nimmt die Tendenz zu, Abtreibung weiter zu legalisieren. Zwei Länder bilden dabei aber eine krasse Ausnahme. In den Niederlanden ist die Gesetzgebung besonders liberal. Schon in den er Jahren entstanden Abtreibungskliniken, die auch von Frauen aus anderen Ländern mit strengen Gesetzen aufgesucht wurden. Seit dürfen Frauen bis zur Lebensfähigkeit des Kindes abtreiben, in der Regel ist das die Arzt oder Ärztin müssen sich vorher vergewissern, dass sich die Schwangere den Schritt gut überlegt hat. Seit ist die fünftägige Bedenkzeit, die zwischen Beratung und Abtreibung liegen muss, weggefallen. Die Kosten für den Abbruch übernehmen in den Niederlanden die Krankenkassen.
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Kostenübernahme für Abtreibung: Wie funktioniert es?
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Abtreibung und Krankenkassen: Was Sie wissen müssen
Nach der Bedenkzeit, aber bevor die medizinische Indikation bescheinigt wird, muss die Schwangere eine schriftliche Bestätigung über die ärztliche Beratung, Information und Vermittlung oder den Verzicht darauf unterschreiben. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch den nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch besteht in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Rechtswidrig, aber straffrei ist ein Schwangerschaftsabbruch, wenn zwar keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt, aber. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine ärztliche Beratung sowie ärztliche Leistungen und Medikamente vor dem Eingriff und für eventuell eintretende Komplikationen danach. Es besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Der Arzt kann jedoch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, sodass die Betroffene Entgeltfortzahlung erhält. Die vorhergehende Beratung durch die Beratungsstelle ist kostenlos und wird auf Wunsch anonym durchgeführt. Die Beraterinnen stehen unter Schweigepflicht.