14 abs 4 satz 1 nr 5 ustg
Die Rechnungslegungsvorschriften sind von erheblicher Bedeutung insbesondere für den Vorsteuerabzug für den Empfänger der abgerechneten Leistung. Ein Vorsteuerabzug setzt u. Wann besteht überhaupt eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung? Zu den juristischen Personen in diesem Sinne zählen nicht nur Kapitalgesellschaften z. GmbH, AG, Genossenschaften, rechtsfähige Vereine , sondern auch die Körperschaften öffentlichen Rechts, wie z. Gebietskörperschaften, Hochschulen, bestimmte Religionsgemeinschaften, die Innungen und Kammern, Sozialversicherungsträger und die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Eine Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung des Unternehmers kann auch von dem Leistungsempfänger ausgestellt werden sog. Muss auch bei Leistungen gegenüber Privatpersonen eine Rechnung erteilt werden? Wann entfällt die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung? Der Unternehmer hat grundsätzlich keine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung, wenn der Umsatz steuerfrei ist. Müssen sämtliche Pflichtangaben in einem Dokument enthalten sein?
14. Absatz 4 Satz 1 Nummer 5 UStG: Rechtliche Grundlagen
Unbeschadet der Verpflichtungen nach Satz 2 kann eine Rechnung von einem in Satz 2 Nummer 1 oder 2 bezeichneten Leistungsempfänger für eine Lieferung oder sonstige Leistung des Unternehmers ausgestellt werden, sofern dies vorher vereinbart wurde Gutschrift. Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, sobald der Empfänger der Gutschrift dem ihm übermittelten Dokument widerspricht. Eine Rechnung kann im Namen und für Rechnung des Unternehmers oder eines in Satz 2 Nummer 1 oder 2 bezeichneten Leistungsempfängers von einem Dritten ausgestellt werden. Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers. Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben nicht geändert wurden. Jeder Unternehmer legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können.
| Auswirkungen von § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG auf Unternehmen | Die Rechnungslegungsvorschriften sind von erheblicher Bedeutung insbesondere für den Vorsteuerabzug für den Empfänger der abgerechneten Leistung. Ein Vorsteuerabzug setzt u. |
| Steuerliche Behandlung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG | Nur unter diesen Bedingungen ist für den Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug zulässig. Nachdem sich der BFH mit den Rechnungsangaben bei Lieferungen im sog. |
| Praktische Anwendung von § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG | Oktober über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches ABl L vom November über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ABl L vom |
Auswirkungen von § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG auf Unternehmen
Android App. Vierter Abschnitt Steuer und Vorsteuer. November über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ABl. L vom Text in der Fassung des Artikels 11 Jahressteuergesetz JStG G. Dezember BGBl. Dezember Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung a. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStG selbst , Ermächtigungsgrundlagen , anderen geltenden Titeln , Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. Führt der Unternehmer eine sonstige Leistung im Sinne des Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf Ein weiterer Vorsteuerabzug entfällt. Bei Beförderungen durch ausländische Unternehmer kann die November begonnen worden ist. Dezember geltenden Fassung ist auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem Dezember ausgeführt wurden. Vorsteuerbeträgen anzuwenden, die nach dem Dezember gestellt werden.
Steuerliche Behandlung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG
Ob eine Bezeichnung handelsüblich ist, ist unter Berücksichtigung von Handelsstufe, Art und Inhalt der Lieferungen und dem Wert der einzelnen Gegenstände im Einzelfall zu bestimmen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer im Zweifelsfall nachweispflichtig ist, dass eine in der Rechnung aufgenommene Leistungsbeschreibung auf dieser Handelsstufe handelsüblich ist. Die Finanzverwaltung nimmt eine Reihe von Beispielen aus der Rechtsprechung [8] auf, die nicht als eine ausreichende Leistungsbeschreibung beurteilt wurden: "Erbringung juristischer Dienstleistungen", "Bauarbeiten", "Beratungsleistung", "Werbungskosten lt. Absprache", "Akquisitions-Aufwand" oder "Reinigungskosten". Die Frage der zutreffenden Leistungsbeschreibung war in den vergangenen Jahren mehrfach Gegenstand der Rechtsprechung. Ob die Beschreibung einer Ware "handelsüblich" ist, kann nicht immer mit Sicherheit festgelegt werden, Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium.