Ab wann keine maskenpflicht mehr rlp


Direkt zum Inhalt. Der verpflichtende Nachweis eines negativen Corona-Tests soll ab 1. März in allen Gesundheitsbereichen entfallen. Hingegen soll die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen bzw. Besucher und Patientinnen bzw. Patienten in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen bis zum 7. April bestehen bleiben. Die Änderungen sollen zum 1. März in Kraft treten. Kontakt Presse Karriere Webseite durchsuchen:. Institution Aufgaben und Organisation Vertreterversammlung Vorstand. Engagement Beratungsstelle Kommunen Ort sucht Arzt Praxisnetze Versorgungsforschung Statistiken und Berichte Digitale Statistiken Honorarbericht Qualitätsbericht. Karriere Über uns Das erwartet Sie Stellenangebote Ausbildung Duales Studium Praktikum, Abschlussarbeit und Referendariat Ihre Bewerbung. Gemeinsame Einrichtungen Ärztliche Stellen Berufungsausschuss Datenstelle für DMP Trier Erweiterter Landesausschuss Gemeinsame Prüfungseinrichtung Koordinierungsstelle Weiterbildung Landesausschuss Zentrale Stelle Mammographie-Screening Zulassungsausschuss. ab wann keine maskenpflicht mehr rlp

Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz: Ab wann entfällt sie?

Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen zwei Personen, die Handhygiene und das infektionsschutzgerechte Lüften von Innenräumen. Kontakt Presse Karriere Webseite durchsuchen:. Institution Aufgaben und Organisation Vertreterversammlung Vorstand. Engagement Beratungsstelle Kommunen Ort sucht Arzt Praxisnetze Versorgungsforschung Statistiken und Berichte Digitale Statistiken Honorarbericht Qualitätsbericht. Karriere Über uns Das erwartet Sie Stellenangebote Ausbildung Duales Studium Praktikum, Abschlussarbeit und Referendariat Ihre Bewerbung. Gemeinsame Einrichtungen Ärztliche Stellen Berufungsausschuss Datenstelle für DMP Trier Erweiterter Landesausschuss Gemeinsame Prüfungseinrichtung Koordinierungsstelle Weiterbildung Landesausschuss Zentrale Stelle Mammographie-Screening Zulassungsausschuss. Beratung Abrechnung BWL und Praxisführung Honorar Praxislotsen Qualität Verordnung Verträge Weiterbildung Wirtschaftlichkeit Zulassung und Kooperation Komplexversorgung Telematikinfrastruktur Psychotherapeutische Versorgung Weiterbildung.

Keine Maskenpflicht mehr in Rheinland-Pfalz ab... In Rheinland-Pfalz muss ab dem 2. Februar kein Mund-Nasen-Schutz mehr in Bussen und Bahnen getragen werden.
Update: Maskenregeln in Rheinland-Pfalz gelten ab... Direkt zum Inhalt. Zum 1.
Rheinland-Pfalz: Maskenpflicht endet ab... Meldung der Wein- und Traubenmostbestände - Meldung der oenologischen Verfahren- Die Meldungen für sind spätestens bis zum August abzugeben.

Keine Maskenpflicht mehr in Rheinland-Pfalz ab...

In Rheinland-Pfalz muss ab dem 2. Februar kein Mund-Nasen-Schutz mehr in Bussen und Bahnen getragen werden. Video herunterladen 10,3 MB MP4. Im Gleichklang mit der Entscheidung der Bundesregierung hebe Rheinland-Pfalz daher die Maskenpflicht im ÖPNV zum 2. Februar auf. Beide Bundesländer wollten, dass es einheitliche Regeln gebe. Hessen kündigte am Freitag ebenfalls ein Ende der Maskenpflicht in öffentlichen Bussen und Bahnen ab 2. Februar an. Baden-Württemberg hatte diesen Schritt bereits Mitte der Woche verkündet. Sowohl die Corona-Inzidenz als auch die Infektionen bei anderen Atemwegserkrankungen seien rückläufig. In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bleibt die Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz laut Gesundheitsministerium weiterhin bestehen. Das Landesuntersuchungsamt ermittelte zuletzt eine Inzidenz von 99,7 registrierten Corona-Fällen je Die Hospitalisierungsinzidenz lag bei 5,07 Krankenhausaufnahmen von Covid-Patienten binnen einer Woche je Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach SPD hatte zuvor mitgeteilt, dass zum 2.

Update: Maskenregeln in Rheinland-Pfalz gelten ab...

Das gilt auch für die BBS Agrarwirtschaft. Wir geben einen Überblick über Fragen und Antworten, die für landwirtschaftliche Betriebe in Zeiten der Corona-Krise am wichtigsten sind. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA kann der Corona-Virus nach derzeitigem Kenntnisstand nicht durch Lebensmittel übertragen werden. Grundsätzlich ja, sofern sichergestellt werden kann, dass der Milchfahrer der Molkerei bei der Abholung nicht mit infizierten Personen in Kontakt kommt. Die Produkte sind vermarktungsfähig. Für den Handel gibt es somit im Moment keine Einschränkungen. Eine Veranlassung für Notverkäufe besteht auch nicht. Die Bundesregierung hat sich auf einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld verständigt, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Unternehmen müssen die Kurzarbeit erst bei der Arbeitsagentur anzeigen und danach den Antrag stellen. Aktuell gibt es keinerlei Anzeichen für Versorgungsengpässe. Die Politik auf Bundes- und Landesebene will die Grundversorgung durch die Landwirtschaft gewährleisten.